Hornisgrinde-Wolf GW2672m – Managementversagen und institutionelle Fehlsteuerung im Umgang mit Wildtieren
Stand: 28.01.2026
Der Fall des Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) offenbart kein Problem mit einem gefährlichen Tier, sondern ein umfassendes Systemversagen im Management geschützter Wildtiere. Fehlende Besucherlenkung, unzureichende Forschung und widersprüchliche Kommunikation führten zu einer Eskalation, die schließlich mit der Tötung eines geschützten Wolfes endete – ein Schritt, der die strukturellen Schwächen des aktuellen Wildtiermanagements sichtbar macht.
| Systemebene | Vorgesehene Funktion | Tatsächliches Versagen |
|---|---|---|
| Besucherregelung | Vermeidung von Habituation durch Distanzwahrung und Fütterungsverbot | Keine Kontrolle; „Wolfs-Tourismus“ und Fotoversuche führten zu Gewöhnung |
| Forschung & Monitoring (FVA Freiburg) | Erfassung, GPS-Überwachung, nicht-letale Abschreckung | Halsbandversuch gescheitert; Aversionstrainings unkoordiniert und wirkungslos |
| Öffentliche Kommunikation | Verhaltensaufklärung und Information zur Koexistenz | Unklare und verspätete Kommunikation; soziale Medien verstärkten Fehlverhalten |
| Politische Reaktion | Abwägung zwischen Artenschutz und öffentlicher Sicherheit | Interpretation von Annäherung als Bedrohung statt als Folge menschlicher Störung |
| Akteurskoordination | Kooperation von Landwirtschaft, Forschung, Verwaltung und NGOs | Polarisierung; Entscheidungsprozesse von wirtschaftlichen Interessen überlagert |
Regulatorische Bewertung
Nach §45a Bundesnaturschutzgesetz ist die Tötung eines geschützten Tieres nur als ultima ratio zulässig – also erst, wenn objektive Gefahr besteht und alle nicht-letalen Maßnahmen nachweislich ausgeschöpft sind. Im Fall GW2672m konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Der Abschuss erfolgte damit als politische Reaktion auf öffentliche Wahrnehmung, nicht auf eine reale Gefahrenlage. Diese Vorgehensweise schwächt die Glaubwürdigkeit des Artenschutzrechts und untergräbt die Legitimation staatlicher Managementstrukturen.
Schlussfolgerung
Die Entfernung des Hornisgrinde-Wolfs steht exemplarisch für ein Governance-Versagen im Umgang mit Wildtieren. Statt Ursachen menschlichen Fehlverhaltens zu adressieren – wie Fütterung, Annäherung und mangelnde Aufklärung – wurde das Tier selbst zum Sündenbock. Solange Managementstrukturen reaktiv statt präventiv agieren, werden Konflikte zwischen Mensch und Wildtier nicht gelöst, sondern nur verschoben.

