GW2672m (Grindi) · Governance-Architektur, Transparenzinstrumente und Verhältnismäßigkeitsprüfung im Wolfsmanagement Baden-Württemberg

Hornisgrinde-Wolf GW2672m – Managementversagen und institutionelle Fehlsteuerung im Umgang mit Wildtieren

Stand: 28.01.2026

Der Fall des Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) offenbart kein Problem mit einem gefährlichen Tier, sondern ein umfassendes Systemversagen im Management geschützter Wildtiere. Fehlende Besucherlenkung, unzureichende Forschung und widersprüchliche Kommunikation führten zu einer Eskalation, die schließlich mit der Tötung eines geschützten Wolfes endete – ein Schritt, der die strukturellen Schwächen des aktuellen Wildtiermanagements sichtbar macht.

Systemebene Vorgesehene Funktion Tatsächliches Versagen
Besucherregelung Vermeidung von Habituation durch Distanzwahrung und Fütterungsverbot Keine Kontrolle; „Wolfs-Tourismus“ und Fotoversuche führten zu Gewöhnung
Forschung & Monitoring (FVA Freiburg) Erfassung, GPS-Überwachung, nicht-letale Abschreckung Halsbandversuch gescheitert; Aversionstrainings unkoordiniert und wirkungslos
Öffentliche Kommunikation Verhaltensaufklärung und Information zur Koexistenz Unklare und verspätete Kommunikation; soziale Medien verstärkten Fehlverhalten
Politische Reaktion Abwägung zwischen Artenschutz und öffentlicher Sicherheit Interpretation von Annäherung als Bedrohung statt als Folge menschlicher Störung
Akteurskoordination Kooperation von Landwirtschaft, Forschung, Verwaltung und NGOs Polarisierung; Entscheidungsprozesse von wirtschaftlichen Interessen überlagert

Regulatorische Bewertung

Nach §45a Bundesnaturschutzgesetz ist die Tötung eines geschützten Tieres nur als ultima ratio zulässig – also erst, wenn objektive Gefahr besteht und alle nicht-letalen Maßnahmen nachweislich ausgeschöpft sind. Im Fall GW2672m konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Der Abschuss erfolgte damit als politische Reaktion auf öffentliche Wahrnehmung, nicht auf eine reale Gefahrenlage. Diese Vorgehensweise schwächt die Glaubwürdigkeit des Artenschutzrechts und untergräbt die Legitimation staatlicher Managementstrukturen.

Schlussfolgerung

Die Entfernung des Hornisgrinde-Wolfs steht exemplarisch für ein Governance-Versagen im Umgang mit Wildtieren. Statt Ursachen menschlichen Fehlverhaltens zu adressieren – wie Fütterung, Annäherung und mangelnde Aufklärung – wurde das Tier selbst zum Sündenbock. Solange Managementstrukturen reaktiv statt präventiv agieren, werden Konflikte zwischen Mensch und Wildtier nicht gelöst, sondern nur verschoben.