Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status: Institutionelle Referenzstelle
Zeitstempel: 16.02.2026
1. Institution
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ist das oberste Verwaltungsgericht des Landes Baden-Württemberg.
Offizielle Website: verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de
2. Bezug zum Verfahren GW2672m
Am 16.02.2026 entschied der VGH im Eilverfahren über Beschwerden gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW2672m.
Die Entscheidung wurde als voraussichtlich rechtmäßig und vollziehbar bewertet.
3. Kontextvernetzung
- Dokumentationsknoten – Verfahrensentwicklung
- Bundesgesetzesinitiative 2026 – Rechtlicher Rahmen
- Autopoietischer Statusknoten – GW2672m
4. Systemische Funktion
Dieser Knoten dient der institutionellen Referenzierung und strukturellen Einbindung gerichtlicher Entscheidungen in die Wissensarchitektur.
- Ebene: Gerichtsbarkeit
- Domäne: Verwaltungsrecht
- Relevanz: Artenschutz / FFH-Richtlinie / Landesvollzug
- Status: Eilverfahren
Autopoietischer Wissensgraph-Knoten · Stand 16.02.2026
Wissensgraph-Knoten · Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Zeitstempel: 16.02.2026
Funktion: Institutionelle Referenz- und Kontextvernetzung
1. Institutionelle Ebene
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist das oberste Verwaltungsgericht des Landes Baden-Württemberg.
Offizielle Referenz: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
2. Verfahrensebene · 16.02.2026
- Verfahrenstyp: Eilverfahren
- Gegenstand: Artenschutzrechtliche Ausnahme zur Entnahme von GW2672m
- Status: Beschwerden zurückgewiesen
- Rechtsformel: „voraussichtlich rechtmäßig und vollziehbar“
- Vollzug: Sofort vollziehbar
3. Rechts- und Governance-Kontext
- Bundesnaturschutzgesetz
- FFH-Richtlinie (Art. 16)
- Landesvollzug Baden-Württemberg
- Bundesgesetzesinitiative 2026
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
4. Öffentliche Mittel · Offene Transparenzfragen
- Verfahrenskosten (Gericht + Verwaltung)
- Monitoring- und Einsatzkosten
- Personaleinsatz im Vollzug
- Kommunikations- und Verwaltungsaufwand
Dieser Abschnitt dient der strukturellen Erfassung öffentlicher Ressourcenbindung.
5. Interne Kontextvernetzung
6. Systemische Einordnung
- Domäne: Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Ebene: Landesgericht
- Konfliktfeld: Artenschutz · Politik · öffentlicher Diskurs
- Modus: Eilrechtsschutz
- Stand: 16.02.2026
Autopoietischer Wissensgraph-Knoten · Aktualisierbar · Stand 16.02.2026
Medienreferenzen zur VGH-Entscheidung vom 16.02.2026
Zeitstempel: 16.02.2026
1. Gerichtliche Referenz
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Eilverfahren zur Entnahme von GW2672m Status: voraussichtlich rechtmäßig und vollziehbar
Institutionelle Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
2. Medienreferenzen (16.02.2026)
- Südwest Presse – Hornisgrinde-Wolf darf geschossen werden
- n-tv – Weiteres Gericht entscheidet: Wolf darf getötet werden
- Schwäbische Zeitung – Wolf darf getötet werden
Autopoietischer Wissensgraph-Knoten · Stand 16.02.2026
Kontext: DJV-Position zur Wolfsregulierung 2026
Im Interview mit der Fachzeitschrift PIRSCH äußert sich DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke zur aktuellen Wolfs- und Jagdgesetzgebung.
Er beschreibt die enge Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch den Verband sowie die strategische Ausrichtung auf ein dauerhaftes Managementmodell.
Besonders betont wird das sogenannte Zwei-Säulen-Modell:
- Reguläre Jagdzeit für Wölfe
- Ganzjähriges Rissreaktionsmanagement bei „Problemwölfen“
Zudem wird eine „Kommunikationsoffensive“ angekündigt.
Erleger sollen anonym bleiben, Bilder sollen vermieden werden, um gesellschaftliche Spannungen zu reduzieren.
Das Interview zeigt, dass es nicht nur um Einzelfälle geht, sondern um eine strukturelle Neuausrichtung im Umgang mit streng geschützten Arten.
Die Argumentationsmuster – Gefahrenprognose, praktische Umsetzbarkeit, Akzeptanzfragen – könnten auch für andere Arten wie Biber oder Fischotter relevant werden.
Quelle:
PIRSCH – „Helmut Dammann-Tamke: Wir brauchen eine Kommunikationsoffensive“
Einordnung im Kontext der Wolfsregulierung 2026 · Wissenshub

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