Hornisgrinde – Wegesperrungen, „Kein Durchgang“-Schilder und der Kontext um GW2672m
Analyse der neu angebrachten „Kein Durchgang“-Schilder in der Kernzone des Nationalparks Schwarzwald im Zusammenhang mit dem Wolfsrüden GW2672m.
1. Sachstand
In der Kernzone der Hornisgrinde wurden neue „Kein Durchgang“-Schilder installiert. Laut Berichterstattung und Angaben des Nationalparks stehen diese Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wolf GW2672m.
- Begrenzung des sogenannten „Wolfstourismus“
- Schutz von Besucherinnen und Besuchern
- Schutz des Wolfs vor Störungen
- Umsetzung bestehender Kernzonenregelungen
- Besucherlenkung während eines laufenden Verfahrens
2. Struktur der Zugangsregelung
In Schutzgebieten gilt regelmäßig eine Differenzierung zwischen allgemeinem Betretungsverbot für die Öffentlichkeit und möglichen Ausnahmen für behördlich beauftragte Einsatz- oder Wildtiermanagement-Teams.
- Gilt die Sperrung ausschließlich für die Öffentlichkeit?
- Bestehen Ausnahmen für beauftragte Teams?
- Welche Rechtsgrundlage liegt zugrunde?
- Wurde eine Allgemeinverfügung veröffentlicht?
3. Zeitliche Dimension
Wenn „Wolfstourismus“ als Begründung angeführt wird, stellt sich die Frage, warum entsprechende Maßnahmen nicht früher eingeführt wurden, um eine Eskalation präventiv zu vermeiden.
- Wurde das Besucheraufkommen unterschätzt?
- Gab es organisatorische Hürden?
- Erfolgte die Maßnahme erst im Kontext des Rechtsstreits?
4. Kernfrage
Handelt es sich um reine Besucherlenkung, um eine Sicherheitsmaßnahme, um eine flankierende Maßnahme im Kontext einer möglichen Entnahme oder um eine Kombination dieser Elemente?
Referenzdokument (PDF)
Hornisgrinde_Wegesperrungen_GW2672m_Februar_2026.pdf (Quelle: :contentReference[oaicite:0]{index=0})

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