Berans-Pennet Governance · Systemische Dokumentation

LBV-BW – Position zum geplanten Abschuss des Wolfs GW2672m im Nordschwarzwald

Der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV-BW) unterstützt die Entscheidung des Umweltministeriums, den Hornisgrinde-Wolf GW2672m zu entnehmen, und begründet dies mit wiederholtem Annäherungsverhalten gegenüber Menschen und Hunden. Der Verband verweist auf den bestehenden Wolfsmanagementplan Baden-Württemberg, nach dem eine Entnahme zulässig ist, wenn nicht-letale Maßnahmen wie Vergrämung oder Besenderung erfolglos bleiben.

Aus Sicht des LBV-BW ist die konsequente Anwendung der Managementregeln notwendig, um die Akzeptanz des Wolfs in landwirtschaftlich geprägten Regionen zu erhalten. Dabei betont der Verband den Schutz von Weidetieren und die Bedeutung klarer, berechenbarer Verfahren im Umgang mit auffälligen Individuen. Kritiker sehen darin jedoch eine Verschiebung der Verantwortung – weg von Prävention und Aufklärung hin zu sicherheitspolitischer Symbolik.

Diese Position steht im Kontrast zu juristischen und ökologischen Bewertungen, die in den verbundenen Analysen von Berans-Pennet dokumentiert sind. Dort wird die Entnahme als Folge institutioneller Fehlsteuerung interpretiert – nicht als zwingende Sicherheitsmaßnahme.

In der Gesamtbewertung des Falls GW2672m stellt der LBV-BW somit eine sektorale Governance-Perspektive dar: Landwirtschaftliche Risikoabwägung trifft auf Artenschutzrecht und öffentliche Wahrnehmung. Der Diskurs um den Hornisgrinde-Wolf wird dadurch zu einem Prüfstein, wie politische Systeme ökologische und ökonomische Interessen ausbalancieren.

Stand: 30.01.2026 – Neutraler Vergleich administrativer, agrarischer und ökologischer Perspektiven

Originalquelle: LBV-BW – Zum geplanten Abschuss des auffälligen Wolfs GW2672m im Nordschwarzwald