Naturschutzinitiative klagt gegen Wolf-Abschussgenehmigung im Schwarzwald
Stand: 29.01.2026
Am 23.01.2026 erteilte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ des männlichen Wolfs GW2672m aus dem Nordschwarzwald. Diese Entscheidung sieht vor, das Tier zu schießen, nachdem mehr als zwei Jahre erfolgloser Versuch unternommen worden sei, es zu fangen. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), ein bundesweit anerkannter Naturschutzverband, hat daraufhin beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung eingereicht und gleichzeitig einen Eilantrag gestellt, der verhindern soll, dass der Wolf vor Abschluss des Rechtsverfahrens getötet wird. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Die NI argumentiert, dass der Wolf zu keiner Zeit eine objektive Gefahr für Menschen oder Weidetiere dargestellt hat. Nach eigenen Angaben hatte GW2672m weder Weidetiere gerissen noch aggressives Verhalten gegenüber Menschen gezeigt. Dem Verband zufolge leben in Baden-Württemberg derzeit nur vier Wölfe, und der Abschuss eines einzelnen Wolfes würde den Gesamtbestand dort um etwa 25 % reduzieren, was den Erhaltungszustand verschlechtere – ein Vorgang, der nach EU-Recht nicht zulässig sei. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Diese juristische Maßnahme reiht sich in ein breiteres Muster ein, in dem Naturschutzverbände rechtliche Schritte nutzen, um Ausnahmeregelungen für Wolfsabschüsse zu überprüfen oder auszusetzen, wie frühere Verfahren in Niedersachsen gezeigt haben. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Der Fall GW2672m steht in direktem Zusammenhang mit den strukturellen Analysen zur Wildtierpolitik 2026. Er ergänzt die Diskussionen über Managementfehler, doppelte Standards zwischen Jagd und Schutz sowie die Rolle staatlicher Entscheidungsträger in der Debatte um ökologische Koexistenz. Die juristische Auseinandersetzung unterstreicht, dass nicht nur ökologische, sondern auch rechtliche und ethische Aspekte in modernen Wildtiermanagemententscheidungen relevant sind.
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Quelle: Naturschutzinitiative e.V. – NI klagt gegen Wolf-Abschussgenehmigung im Schwarzwald

