Wolfsabschuss in Deutschland 2026: Gesetzesinitiative des Bundes und Fall Hornisgrinde im Überblick
Stand: 06.02.2026
Die Debatte um den Wolfsabschuss in Deutschland umfasst 2026 eine geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene sowie den konkreten Fall des Hornisgrinde-Wolfs im Nordschwarzwald. Der Beitrag ordnet die rechtlichen und politischen Aspekte strukturiert ein.
1. Gesetzesinitiative der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Anpassung, um Abschüsse von Wölfen zu erleichtern.
- Lockerung der Voraussetzungen für sogenannte „Entnahmen“
- Verlagerung der Umsetzung auf die Bundesländer
- Begründung mit Schutz von Weidetieren und Konfliktprävention
- Bezug auf den günstigen Erhaltungszustand der Population
Kritische Einwände:
- Möglicher Konflikt mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
- Pflicht zur strengen Einzelfallprüfung nach Art. 16 FFH
- Frage nach Ausschöpfung präventiver Maßnahmen
- Verhältnismäßigkeit pauschaler Abschusserleichterungen
2. Fall Hornisgrinde (Nordschwarzwald)
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass der sogenannte Hornisgrinde-Wolf bis zum 10. März 2026 abgeschossen werden darf.
Grundlage der Entscheidung:
- Sondergenehmigung des Landesumweltministeriums Baden-Württemberg
- Einstufung als verhaltensauffällig
- Ca. 180 dokumentierte Annäherungen an Menschen
- Erfolglose Fang- und Vergrämungsversuche
Gerichtliche Argumentation:
- Präventives Gefahrenpotenzial ausreichend
- Erhöhte Wahrscheinlichkeit problematischer Begegnungen in der Paarungszeit
- Abschuss als letztes Mittel zulässig
3. Position der Naturschutzinitiative
- Keine konkrete Gefährdung von Menschen nachweisbar
- Verhalten entspreche jungem, paarungsbereitem Rüden
- Mildere Mittel nicht vollständig ausgeschöpft
- Mögliche Verletzung von Art. 16 FFH-Richtlinie
Die Initiative kündigte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg an und prüft europarechtliche Schritte.
4. Juristische Kernfragen
- Wann liegt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor?
- Welche Voraussetzungen gelten nach Art. 16 FFH-Richtlinie?
- Wurden Alternativen ausreichend geprüft?
- Ist eine gesetzliche Erleichterung mit EU-Recht vereinbar?
5. Systemischer Kontext
- Rückkehr des Wolfs als streng geschützte Art
- Spannungsfeld zwischen Naturschutz, Jagd und Weidetierhaltung
- Politische Neubewertung des Schutzstatus
- Verhältnis zwischen nationalem Recht und EU-Artenschutzrecht
FAQ – Häufige Fragen zum Wolfsabschuss 2026
Darf der Wolf an der Hornisgrinde derzeit geschossen werden?
Ja. Nach aktueller Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist der Abschuss bis zum 10. März 2026 zulässig, sofern keine erfolgreiche Beschwerde eingelegt wird.
Ist der Wolf in Deutschland geschützt?
Ja. Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union eine streng geschützte Art. Abschüsse sind nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Was ist eine Ausnahmegenehmigung?
Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt die Tötung eines geschützten Tieres, wenn eine erhebliche Gefahr besteht, keine zumutbaren Alternativen verfügbar sind und der Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet wird.
Kurzüberblick
- Bund plant Erleichterung von Wolfsabschüssen.
- Verwaltungsgericht Stuttgart erlaubt Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs bis 10.03.2026.
- Naturschutzinitiative kündigt Beschwerde an.
- Kernfrage: Vereinbarkeit mit Art. 16 FFH-Richtlinie.
Prüfmaßstab nach Art. 16 FFH-Richtlinie
- Erhebliche Gefahr für öffentliche Sicherheit?
- Keine zumutbaren Alternativen?
- Wahrung des günstigen Erhaltungszustands?
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme?
Aktualisierungen
- 06.02.2026 – Erstveröffentlichung.

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